Zweimal Sonnenburg
Ein Stück Wild zum Leichenschmaus für den letzten Uchtenhagen
Im letzten Jahr haben wir an 660 Jahre Kriescht, Trebow und Heinersdorf erinnert. Auf einen Schlag verkauften die von Uchtenhagen 1354 diese Orte. So wurden unsere Heimatorte „aktenkundig“. Es spricht vieles dafür, dass sie auch die Gründer unserer Heimatorte waren.
Die Uchtenhagen hatten über mehr als 200 Jahre hinweg den Markgrafen/Kurfürsten treu gedient, waren sogar Ende des 13. Jahrhundert bereits Urkundszeugen für ihren Markgrafen.
Im Jahre 1341 erhielten sie die Erlaubnis zum Bau eine Burg in Sonnenburg. An dieser Burg hing offensichtlich ihr ganzes Herz; denn, als sie Sonnenburg aufgeben mussten und sich auf ihren Besitz in und um Freienwalde zurückzogen, errichteten sie dort ein Vorwerk, das sie in Erinnerung an das Verlorene, Sonnenburg nannten.
Um 1570 erichteten sie in Neuenhagen bei Oderberg ihr „festes Haus“ das noch heute existiert und von den neuen Schlossherren mit großer Sorgfalt restauriert wird. Besuchern im Café werden gerne Kuchen und leckere Speisen serviert. Dazu werden am Kamin stimmungsvoll Fontanes Legenden und Geschichten der Uchtenhagen vorgetragen.
Auch Sonnenburg wird wieder zu neuem Leben erweckt. Hier ensteht in den Gebäuden ein Kultur-, Wohn- und Kunstzentrum, dessen Initiator, ein Niederländer, dies „Sonnenbrug“ (brug –wie Brücke) genannt hat. Er will damit jedwede Erinnerung an den Reichsaußenminister von Ribbentrop ausmerzen. Der hatte das Herrenhaus durch Hitlers Architekten Albert Speer umbauen lassen und hier Pferde gezüchtet und Mitarbeiterbesprechungen abgehalten. (Baupläne im Architekturmuseum, TU-Berlin, auch online).
Noch einmal zurück zu den Uchtenhagen in Freienwalde. Denn hier endet das Geschlecht der für unseren Heimatkreis so bedeutsamen Familie von Uchtenhagen. Der letzte Ritter von Uchtenhagen, Hans, starb in Freienwalde am 21. März 1618. Vorher hatte er seinen einzigen Sohn Caspar 1603, der Legende nach durch eine vergiftete Birne verloren. Beide ruhen in der Gruft unter dem Altar der Nikolaikirche Bad Freienwalde. 1604 verkaufte Hans von Uchtenhagen all seinen Besitz, die Stadt Freienwalde sowie 40 umliegende Dörfer, an den Kurfürsten Johann Sigismund für 25.500 Reichstaler.
Wie „dankbar“ Kurfürst Johann Sigismund nach dem Tode seines treuen Dieners gedachte ist vielsagend:
„Der Kurfürst Johann Sigismund ließ hierauf Freienwalde nebst den dazugehörigen Örtern von eingesetzten Verwaltern in Besitz nehmen. Diese zahlten den Erben nur 4500 Reichsthaler. Die Erben des von Uchtenhagen baten den Kurfürsten, dass er, da er ja so ansehnliche Lehngüter erhielte, und wenig Allodium (Anm. Hab: direkt vom Erblasser Vererbbares) vorhanden, die Leichenbestattung des von Uchtenhagen zu übernehmen, und der Kurfürst befahl unterm 19. April 1618 seinen geheimen Räten, die Erben auf das übliche Herkommen und den alten Landes-Gebrauch zu verweisen, dem Oberjägermeister von Roth aber wurde aufgegeben, zur Leichenbestattung ein Stück Wild zu schießen, und verabfolgen zu lassen.“ (aus: Ph. von der Hagen: Historisch-genealogische Beschreibung des adeligen nunmehr ausgestorbenen Geschlechts derer von Uchtenhagen, Berlin 1784, S. 45) Das rote Rad im Stadtwappen von Bad Freienwalde erinnert noch heute an das gestalterische, noch heute nachwirkende, Schaffen der Ritter von Uchtenhagen. Es besteht eine Städtepartnerschaft mit Międzyrzecz (Meseritz). Meseritz hatte ein Ritter Arnold v, Uchtenhagen am 26. Juni 1316 von den Markgrafen Johann und Woldemar erworben (Urkunden zur Geschichte der Neumark und des Landes Sternberg, S. 82)
Hier nun die Geschichte des Uchtenhagen-Denkmals in Sonnenburg
Heinz Habermann
Rubow setzt das Uchtenhagen-Denkmal
Am 16. Mai 1930 bot der Verschönerungsverein die Bürger um ein Scherflein für die Errichtung eines Gedenksteins für „die eigentlichen Begründer unseres Städtchens“, die Schlosserbauer Gebrüder v. Uchtenhagen. Der Denkmalssockel sei schon gesetzt, heißt es, Weiteres sei im Werden.
Ein beharrlicher Wunsch des Altbürgermeisters, der den Ruhestand auskostet, indem er umherstreift, auf Ordnung sieht und nach Veredelung trachtet erfüllt sich schnell. Der Schmuckplatz, allein Otto Rubows Beschluss zu danken, bekam ihm zur Ehre seinen Namen.
Kurz zur Geschichte: Urkundlich vom 23. April 1295 setzt Markgraf Albrecht II. des Templerordens Besitztumsgrenzen um Küstrin fest. Des Ordens Gebiet erstreckt sich südlich der Warthe bis an „Sunnenburch“, das hiermit erstmals Erwähnung findet. Der Ort gehört den Uchtenhagen was zu Beginn des 14. Jh. noch beurkundet ist. Die Ritter stammen aus der Altmark, waren 1243 mit Pommernherzog Barnim gegen den Askanier-Markgrafen im Kampf und ließen sich im Land Bahn (benannt nach dem Ort Bahn in Hinterpommern, an der Grenze zur Neumark, poln.: Banie) nieder. Bis 1299 war die Stadt Zehden ihr Lehen und Sonnenburg schon vor der Jahrhundertwende in ihrem Besitz. Hier wird 1341 Hennig und Arnold von Ludwig dem Bayer das Recht gewährt, ein festes Haus oder Schloss zu bauen. Das alte Kastell, erwähnt in einem Vertrag des Markgrafen mit dem Erzbischof von Magdeburg, konnte baufällig oder zerstört gewesen sein. Sicher war es ein fester Bau, der 200 Jahre später in den Erweiterungsbau des Herrenmeisters Thomas Runge noch einbezogen wurde.
Die Urkunde vom 2. Januar 1341 hat, ins Hochdeutsche übertragen, folgenden Wortlaut:
„Ludwig, von Gottes Gnaden Markgraf zu Brandenburg und zur Lausitz, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, an die Brüder Hennig und Arnold, genannt von Uchtenhagen.
Damit ihr ein Schloss oder eine Festung in der Stadt Sonnenburg oder in deren Marken, Grenzen oder Gebieten, wo auch immer in selbigen es euch geeignet erscheinen wird, nach eurem Wohlgefallen errichten, bauen und gründen könnt, so geben und gewähren wir euch dazu vollständige Erlaubnis und meinen sie erteilen zu müssen. Wir übertragen sogar euch und euren Erben selbige Befestigung unter dem Titel eines richtigen Lehens zum ewigen Besitze, jedoch mit der ausdrücklichen Bedingung oder hinzugefügten Klausel, dass ihr mit dem genannten Schloss uns sowie den Aufträgen und Befehlen aller unserer Beamten nach Maßgabe unserer und ihrer einzelnen Nöte und Bedürfnisse gegen alle, des Standes sie auch sein werden, bereitwilligst gehorchet und ohne Zuhilfenahme irgend einer List treu zu allem Beachtung schenkt.
Wir wollen auch nicht, dass das genannte Schloss außer uns, unseren Erben und Nachfolgern weder einem unserer Lehensleute noch unserer Untertanen verkauft oder vertauscht werde, wenn auch euch oder euren Erben Gelegenheit zum Verkauf oder Tausch sich darbieten sollte, weil fern sein möge, wer uns dieselbe Treue, Folgsamkeit und Bereitwilligkeit schulden und beweisen je gehalten sein soll.
Des zu Urkund gegeben zu Spandau im Jahre des Herrn 1341 am Tage nach der Beschneidung des Herrn (2. Januar).“
Der neumärkische Zweig der von Uchtenhagen, im Wappen ein rotes Rad im silbernen Feld führend, erlosch 1603 in Freienwalde (Oder).
(Aus: Sonnenburger Anzeiger 4/1981, S. 3 und 16/1987 S.2)